Steuerberatung aus Münster

Wir beraten Sie umfassend in
allen steuerlichen Fragen.

Ob Sie als Unternehmer Unterstützung bei der Existenzgründung oder im Bereich der Buchführung, Lohnbuchhaltung sowie der Jahresabschlussaufstellung suchen, oder ob Sie als Privatperson für die Erstellung Ihrer Steuererklärungen einen Steuerberater beauftragen möchten, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner aus Münster.

Mit unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen wir Ihnen bei jeder Herausforderung mit Rat und Tat zur Seite und betreuen Sie mit Engagement und Zuverlässigkeit. Wir möchten Sie auf den nächsten Seiten über unsere Kanzlei und unsere Dienstleistungen informieren und würden uns freuen Sie in einem persönlichen Gespräch kennen zu lernen.

Belege an uns versenden
ist jetzt noch einfacher

 Mit nur drei Klicks scannen Sie Ihre Belege ein und senden diese datenschutzkonform an Ihren Ansprechpartner in unserem Hause – alles, was Sie dazu benötigen, ist Ihr Smartphone. Ob Tankquittung, Bewirtungsbeleg oder Handwerker-Rechnung: Selbstverständlich können Sie Ihre Belege auch zwischenspeichern und zum Fälligkeitstermin gesammelt an Ihren Sachbearbeiter schicken.

Aktuelle Steuernews

25.04.2024 Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22 seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt. Im zugrunde liegenden Fall verwendete ein Restaurantbetreiber, der einen großen Teil seiner... mehr
23.04.2024 Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.01.2024 - IX R 36/21 entschieden. Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen... mehr
19.04.2024 Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.12.2023 - VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro fällt. Ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, dann darf... mehr