Steuerberatung aus Münster

Wir beraten Sie umfassend in
allen steuerlichen Fragen.

Ob Sie als Unternehmer Unterstützung bei der Existenzgründung oder im Bereich der Buchführung, Lohnbuchhaltung sowie der Jahresabschlussaufstellung suchen, oder ob Sie als Privatperson für die Erstellung Ihrer Steuererklärungen einen Steuerberater beauftragen möchten, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner aus Münster.

Mit unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen wir Ihnen bei jeder Herausforderung mit Rat und Tat zur Seite und betreuen Sie mit Engagement und Zuverlässigkeit. Wir möchten Sie auf den nächsten Seiten über unsere Kanzlei und unsere Dienstleistungen informieren und würden uns freuen Sie in einem persönlichen Gespräch kennen zu lernen.

Belege an uns versenden
ist jetzt noch einfacher

 Mit nur drei Klicks scannen Sie Ihre Belege ein und senden diese datenschutzkonform an Ihren Ansprechpartner in unserem Hause – alles, was Sie dazu benötigen, ist Ihr Smartphone. Ob Tankquittung, Bewirtungsbeleg oder Handwerker-Rechnung: Selbstverständlich können Sie Ihre Belege auch zwischenspeichern und zum Fälligkeitstermin gesammelt an Ihren Sachbearbeiter schicken.

Aktuelle Steuernews

13.01.2025 Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sogenannten Bundesmodell, welches in der Mehrheit der Bundesländer zur Anwendung kommt, verfassungsgemäß ist. In beiden Verfahren stritten die Beteiligten über die Bewertung von in... mehr
10.01.2025 Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im Januar 2025?
Der Mindestlohn und auch das Wohngeld steigen. Eltern können höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Die elektronische Patientenakte kommt. Für Altkleider gibt es eine Recyclingpflicht. Mindestlohn steigt - und damit auch Grenzen für Mini- und Midijob Der gesetzliche... mehr
08.01.2025 Neue Düsseldorfer Tabelle für 2025
Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 ist wegen der Erhöhung des Kindergeldes geändert worden. Die Änderung betrifft die im Anhang in der "Tabelle Zahlbeträge" aufgeführten Beträge, die den nach Abzug des Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalt beziffern. Den Zahlbeträgen, die in... mehr
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