29.06.2020

Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.07.2020

Befristete Absenkung des allge­meinen und ermäßigten Umsatz­steuer­satzes zum 01.07.2020

Das Bundeskabinett hat am 12.06.2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpaketes beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wird die Umsatzsteuer gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierzu stimmt das Bundesministerium der Finanzen derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Es soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens förmlich veröffentlicht werden. Der hier verfügbare Entwurf gibt nunmehr den Stand vom 26.06.2020 wieder.

(Auszug aus einer Mitteilung des BMF vom 26.06.2020)

Den kompletten Entwurf des BMF-Schreibens finden Sie hier