18.04.2023

Lieferkettengesetz seit 01.01.2023 in Kraft

Liefer­kettengesetz seit 01.01.2023 in Kraft

Was regelt das Gesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG - BGBl I 2021 S. 2959) - kurz Lieferkettengesetz -regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, das Recht auf faire Löhne, der Arbeits- und Gesundheitsschutz ebenso wie wie der Schutz der Umwelt.

Für wen gilt das Gesetz?

Das Lieferkettengesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland. Kleine und mittlere Unternehmen unterliegen damit noch nicht direkt dem Gesetz, können aber als Zulieferer eines größeren Unternehmens schon jetzt mittelbar betroffen sein.

Welche Maßnahmen fordert das Gesetz?

Unternehmen müssen zunächst die Risiken in ihren Lieferketten ermitteln, bewerten und priorisieren. Anschließend werden eine Grundsatzerklärung veröffentlicht und Maßnahmen ergriffen, um Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Schädigungen der Umwelt zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen notwendig sind. Weitere Pflichten sind die Einrichtung von Beschwerdekanälen für die Menschen in den Lieferketten und die regelmäßige Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.

Wie wird die Einhaltung des Gesetzes überprüft?

Die Umsetzung des Lieferkettengesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Das BAFA kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen.

Zu den konkreten Aufgaben gehören dabei

  • die Überprüfung, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen,
  • die Durchführung von Kontrollen,
  • die Feststellung, Beseitigung und Verhinderung von Verstößen,
  • die Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern.

Gibt es Unterstützungs­angebote zur Umsetzung

Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen. Vielseitige Hilfen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sind darüber hinaus auf wirtschaft-menschenrechte.de/umsetzungshilfen zusammengefasst.

Außerdem haben das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) uns die BAFA gemeinsam einen FAQ-Katalog erarbeitet, der laufend aktualisiert wird und auf Internetseite des BMAS abgerufen werden.

(Auszug aus einer Veröffentlichung des BMAS und der BAFA)