26.01.2023

250 Euro Kindergeld und deutlich weniger Steuern ab 2023

250 Euro Kindergeld und deutlich weniger Steuern ab 2023

Gestiegene Preise für Heizung, Strom und Lebensmittel führen derzeit zu enormen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger. Mit dem jüngst verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz sollen steuerliche Mehrbelastungen verhindert werden und laut Bundesfinanzministerium für 48 Millionen Steuerpflichtige die Steuerlast erheblich sinken. Ab dem Jahr 2023 steigt erneut der Grundfreibetrag. Das Kindergeld wird erhöht und vereinheitlicht. Rückwirkend zum 01.01.2022 gibt es einen höheren Kinderfreibetrag. Wer Unterhalt zahlt, kann höhere Beträge bis zum Grundfreibetrag absetzen.

Höherer Grundfreibetrag bringt Steuerentlastung

Weil sich der steuerliche Grundfreibetrag erhöht, sinkt je nach zu versteuerndem Jahreseinkommen für Berufstätige und Rentner die Einkommensteuer.

Beispiel: Eine Alleinstehende mit 30.000 Euro Jahreseinkommen muss gegenüber 2022 rund 250 Euro weniger Steuern zahlen, ein zusammenverlangtes Ehepaar mit 60.000 Euro Einkommen rund 500 Euro weniger. Auch der Steuertarif wird etwas geglättet, sodass die steigenden Steuersätze erst bei höherem Einkommen greifen.

Der Grundfreibetrag erhöht sich:

  • 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro,
  • 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro.

Auf dieser Grundlage hat der BFH die Zustellung als unwirksam angesehen. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten, in denen der Gesetzgeber pandemiebedingte Erleichterungen in Bezug auf bestimmte Förmlichkeiten vorgesehen hat, sind zu den Zustellungsvorschriften der ZPO keine gesetzlichen Sonderregeln geschaffen worden. Auch das für den Streitfall maßgebende Landesrecht ordnete nicht an, dass bei Zustellungen ein Kontaktverbot bestehe. Dies hat der BFH für die in Bayern im Juni 2021 geltenden Infektionsschutzregeln, die vergleichbar mit denen anderer Bundesländer gewesen sein dürften, entschieden. Daher konnte offenbleiben, ob der Landesgesetzgeber überhaupt die bundesrechtlichen Zustellungsregelungen modifizieren konnte.

Zu versteuerndes Einkommen Steuer 2022Steuer 2023Steuerentlastung 2023 Steuer 2024 Steuerentlastung 2024
10.909 Euro 82 Euro 0 Euro 82 Euro 0 Euro 0 Euro
11.605 Euro 193 Euro 102 Euro 91 Euro 0 Euro 102 Euro
15.000 Euro 887 Euro 736 Euro 151 Euro 581 Euro 155 Euro
20.000 Euro 2.138 Euro 1.956 Euro 182 Euro 1.759 Euro 197 Euro
30.000 Euro 4.951 Euro 4.700 Euro 251 Euro 4.446 Euro 254 Euro
50.000 Euro 11.816 Euro 11.343 Euro 473 Euro 10.906 Euro 437 Euro
60.000 Euro 15.863 Euro 15.242 Euro 621 Euro 14.680 Euro 562 Euro