Steuerberatung aus Münster

Wir beraten Sie umfassend in
allen steuerlichen Fragen.

Ob Sie als Unternehmer Unterstützung bei der Existenzgründung oder im Bereich der Buchführung, Lohnbuchhaltung sowie der Jahresabschlussaufstellung suchen, oder ob Sie als Privatperson für die Erstellung Ihrer Steuererklärungen einen Steuerberater beauftragen möchten, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner aus Münster.

Mit unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen wir Ihnen bei jeder Herausforderung mit Rat und Tat zur Seite und betreuen Sie mit Engagement und Zuverlässigkeit. Wir möchten Sie auf den nächsten Seiten über unsere Kanzlei und unsere Dienstleistungen informieren und würden uns freuen Sie in einem persönlichen Gespräch kennen zu lernen.

Belege an uns versenden
ist jetzt noch einfacher

 Mit nur drei Klicks scannen Sie Ihre Belege ein und senden diese datenschutzkonform an Ihren Ansprechpartner in unserem Hause – alles, was Sie dazu benötigen, ist Ihr Smartphone. Ob Tankquittung, Bewirtungsbeleg oder Handwerker-Rechnung: Selbstverständlich können Sie Ihre Belege auch zwischenspeichern und zum Fälligkeitstermin gesammelt an Ihren Sachbearbeiter schicken.

Aktuelle Steuernews

19.04.2024 Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.12.2023 - VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro fällt. Ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, dann darf... mehr
18.04.2024 Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar
Knapp die Hälfte aller Beschäftigten ist in Deutschland laut der aktuellen Gallup-Studie im Job unzufrieden und auf der Suche nach etwas Passenderem. Wer vielfältig sucht und sich engagiert, hat bessere Chancen auf seinen Traumjob. Für die Jobsuche können nicht nur Online-Jobportale mit... mehr
15.04.2024 Verliebt, verlobt, verheiratet - die erste gemeinsame Steuererklärung
Frischvermählte sollten ihre erste gemeinsame Steuererklärung nicht auf die lange Bank schieben. Ihnen kann eine beträchtliche Steuerersparnis winken. Denn mit der sogenannten Zusammenveranlagung kommt bei ihnen der günstige Splittingtarif wie bei allen anderen Ehen und eingetragenen... mehr